Stalking ist für nicht Betroffene oft nur ein neumodisches Wort, das aus dem englischen stammt und übersetzt soviel wie Verfolgen oder Nachstellen bedeutet. Für die Opfer des Stalkings ist das Wort oder besser gesagt das, was dahinter steht, einfach nur Horror pur. Die Opfer, also die Menschen, die von einem anderen Menschen hartnäckig verfolgt und belästigt werden, gibt es in allen Bereichen und bei allen Geschlechtern. Meistens steht hinter dem Stalking das Ende einer Beziehung oder einer Ehe, mit dem ein Teil des ehemaligen Paares nicht klarkommt. Ein solcher Partner, der das Ende der gemeinsamen Zeit nicht akzeptiert oder akzeptieren kann – hier kann es sich sowohl um den weiblichen als auch um den männlichen Teil handeln – kann auch unbewusst ins Stalking verfallen. Doch für das Stalking macht das überhaupt keinen Unterschied, die Frauen sind nicht weniger zimperlich in der Wahl der Mittel, mit denen sie dem Verflossenen nachstellen. Bei Männern kann das Stalking auch in rohe Gewalt ausarten. Bei Frauen wirkt es sich meistens sehr subtil aus, deswegen ist Stalking nicht nur extrem unangenehm, sondern auch sehr gefährlich.
Die Stalkingopfer leiden oft lange Zeit, bevor sie sich jemandem aus dem Freundes- und Bekanntenkreises öffnen. Erst wenn der psychische Druck so hoch wird, dass sie es nicht mehr aushalten, wenden sich die Opfer der Verfolgung an Menschen, denen sie vertrauen. Noch vor wenigen Jahren war das Verfolgen und Nachstellen von Personen nicht strafrechtlich verfolgbar. Der Gesetzgeber hat aber die wirkliche Gefahr des Stalkings erkannt. Inzwischen ist also Stalking kein Kavaliersdelikt mehr, sondern ein echter Straftatbestand für den es auch mehrjährige Haftstrafen geben kann. Aus diesen Gründen sollten sich die Stalkingopfer sofort an die Polizei wenden. Die Ordnungshüter sind für Stalking sensibilisiert. Sie werden nach der Anzeige sofort tätig. Das hat auch seinen Grund, denn in der Vergangenheit kam es nicht selten dazu, dass die Opfer das Nachstellen nicht mehr ausgehalten haben und sich als Suizid gefährdet herausgestellt haben.
Doch man selbst als Stalkingopfer sollte und kann auch etwas tun. Alle Stalkingattacken sollten festgehalten werden, mit Zeit und Ort. Auch wenn sich der oder die Stalker schriftlich – sei es als SMS, E-Mail oder handschriftlich – mit Bedrohungen an das Opfer wenden, sollte man diese unbedingt aufheben und der Polizei zeigen. Das gilt auch für Nachrichten des Stalkers auf dem Anrufbeantworter. Das Mitschneiden von Gesprächen und eventuelle Videoaufnahmen sind ansonsten für Privatleute ohne Einverständnis des Anderen nicht erlaubt. Wenn sich der Stalker oder die Stalkerin aber selbst auf dem Anrufbeantworter verewigt, kann dies auf jeden Fall als Beweismittel der Polizei übergeben werden.
Die Straftat des Stalkings beruht meistens auf zwei entscheidenden Faktoren, Angst und Schwäche. Der Stalker weiß aufgrund jahrelanger Erfahrung, wo er oder sie den Hebel ansetzten muss, um sein Gegenüber zu verunsichern. Es gibt etwas, was man im Vorfeld tun kann, was aber für die Betroffenen alles andere als leicht ist. Das Ende einer Beziehung ist für beide Seiten meistens nicht leicht. Aber jeder der eine Beziehung beendet sollte unmissverständlich klarmachen, dass es keine Chance für einen Neuanfang gibt. Nach dem Motto, „Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende“, sollte es auch beim Gegenüber nicht die Spur eines Zweifels geben, dass es keine Fortsetzung der Beziehung geben wird. Die späteren Stalkingopfer haben dies meist aus Rücksicht auf den verlassenen Partner unterlassen. Auch spielt hier oft so etwas wie Schuldgefühle und Verständnis für den ehemaligen Partner eine nicht unwesentliche Rolle. Es können einige Punkte sein, die vielleicht das Stalking im Keim ersticken könnten. Niemand möchte seinen ehemaligen Partner bei der Polizei wegen Stalking oder anderer Delikte anzeigen müssen, diese sehr folgenschwere Handlung hinterlässt oft deutliche Spuren auf der Seele des Stalkingopfers.
Doch wenn das Stalking erst angefangen hat, steht dem Betroffenen oft eine lange Leidenszeit bevor. Es gibt auch Fälle, in denen alle Ratschläge nichts bringen, da ist das Stalking gar nicht zu verhindern. In diesen Fällen sollte kein Mensch unter dem Einfluss des Stalkers leiden müssen. Wer davon betroffen ist, sollte sich einem Freund oder einer Freundin anvertrauen, ein Mensch, der nicht unter dem Stalking leidet, kann viel klarer und auch überlegter handeln.
Stalking, das sei hier unmissverständlich gesagt, ist eine Straftat, die so schnell als möglich beendet werden sollte, alle Betroffenen brauchen viel Kraft und Unterstützung, sich gegen den Stalker zu wehren. Eine Anzeige bei der Polizei sollte allen anderen Aktionen, die vielleicht ins Ungesetzliche zielen könnten, vorgezogen werden. Die Soziologen diskutieren zum Thema Stalking die Frage, ob unsere „Ellenbogengesellschaft“ das Stalking mit seinen Auswüchsen erst richtig herausgebracht hätte. Stalking, also das Verfolgen und Nachstellen einer Person, hat es immer zu allen Zeiten schon gegeben. Nur waren früher den Ordnungskräften die Hände gebunden, solange der Täter nicht strafrechtlich tätig wurde. Es musste also erst was passieren, bevor die Gesetzeshüter tätig werden konnten. Dass der Gesetzgeber nun auch das Verfolgen und Nachstellen unter Strafe gestellt hat, dürfte sowohl von den Opfern als auch vom Rest der Gesellschaft nur begrüßt werden.
Aber nicht nur die Opfer des Stalkings brauchen möglicherweise die Hilfe von Fachleuten. Auch die Täter, die vielleicht ohne wirkliche kriminelle Energie, aus Verzweiflung an dem ehemaligen Partner hängen, brauchen die Hilfe eines Psychologen, um aus dem Teufelskreis des Stalkings ausbrechen zu können. Daher sollten die Richter in ihrem Urteil immer auch dem Täter die Hilfe angedeihen lassen, die er zweifellos braucht. Somit sollte in den Bewährungsauflagen oder den Haftstrafen auch immer eine Psychotherapie angeordnet werden.
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